Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Begutachtung zur Erziehungsfähigkeit, zum dauerhaften Aufenthalt, der Sorge für das Kind und des Umgangs beträgt in der Regel fünf Monate nach Eingang der Gerichtsakte - die Kooperation der Eltern ist dabei vorausgesetzt.
Bei akuten Fragen, die eine dringende Bearbeitung erfordern, kann eine Begutachtung auch schneller durchgeführt werden.
Fragen Sie hierfür bitte telefonisch an, wo noch Kapazitäten verfügbar sind.
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