Durchführung einer Begutachtung

Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung erfolgen in der Regel Hausbesuche in den Familien. Hier findet eine Befragung der Elternteile statt und es werden Gespräche mit relevanten Bezugspersonen des Kindesgeführt. Zusätzlich werden Interaktionsbeobachtungen mit den Eltern und dem Kind bzw. den Kindern durchgeführt und wenn möglich Gespräche mit dem Kind, um den Kindeswillen festzustellen. Für das Gutachten werden die vorliegenden schriftlichen Unterlagen ausgewertet und  wenn nötig informatorische Gespräche mit im System beteiligten Fachkräften geführt. Alle Informationen werden mit Einverständnis der beteiligten Personen  auf Audio bzw. Video aufgezeichnet, um eine objektive Auswertung zu ermöglichen. 

 

 

Die Begutachtung läuft wie nachstehend ab:

1. Nach Auftragseingang beginnt der/die Sachverständige mit dem Aktenstudium.

Dabei erstellt der/die Sachverständige eine kurze Zusammenfassung (max. 2 Seiten), welche Informationen aus der Akte enthält, die für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung notwendig sind.

 

2. Anschließend erfolgen Gespräche und testpsychologische Untersuchungen.

Diese können in den Praxisräumen oder auch am Aufenthaltsort der zu begutachtenden Person stattfinden. Die individuellen Bedürfnisse spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Gespräche und die testpsychologischen Untersuchungen finden, soweit es dem zu untersuchenden Elternteil und/oder den Kindern zuzumuten ist, an einem Termin statt. Dies erlaubt, die notwendigen Untersuchungen auf wenige Termine zu reduzieren. Die geführten Gespräche werden, mit dem Einverständnis der Eltern, aufgezeichnet, um das Gesagte später nachvollziehen zu können.

 

3. Danach erfolgen (je nach Fragestellung) ein oder mehrere Hausbesuche, bei denen die Eltern oder der Erziehungsberechtigte, im Umgang mit den Kindern beobachtet und videografiert werden.

 

4. Im weiteren Verlauf werden – mit der Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten – Gespräche mit Personen geführt, die weitere wichtige Informationen für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung geben können.

 

5. Unabhängig von der ursprünglichen Planung wird die Untersuchung beendet, sobald ausreichend Informationen zur Verfügung stehen, um die gerichtliche Fragestellung zu beantworten.

 

Schwerpunkte bei der Begutachtung:

Bei der Begutachtung legen wir besonderen Wert auf die Berücksichtigung und Bewertung der bestehenden Bindungen und Beziehungen sowie auf die Kontinuität und Stabilität dieser.

Der/die Sachverständige analysiert anhand von Beobachtungen und psychologischen Tests, neben dem Entwicklungsstand des Kindes, welche Anforderungen es an seine Erziehungsumwelt stellt und worin im Rahmen des rechtspsychologischen Fragestellung sein persönlicher Wille besteht.

 

Bei der Begutachtung der Kindeseltern steht das Konfliktniveau zwischen den Elternteilen, die Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit sowie die Realisierbarkeit und Kindeswohldienlichkeit der Zielvorstellungen im Vordergrund.

Des Weiteren untersucht der/die Sachverständige, inwieweit die Elternteile in der Lage sind, das Kind kindgerecht zu versorgen und zu fördern. Auch die Ausgleichbarkeit bestehender Defizite durch Unterstützungsangebote und bestehende Risiken und Schutzfaktoren werden geprüft.

 

 

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